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Nutzungsregeln.

So nutzt Du die Gärten
und schützt die Lebensräume der Pflanzen und Tiere

Regeln und Hinweise für die Nutzung
der Gärten für die Gemeinschaft

Die folgenden Grundsätze sollen dabei helfen, die Gärten für die Gemeinschaft für uns alle zu erhalten.

01

Bitte auf den Wegen bleiben, die markiert oder gemäht sind. Lass dich durch die Landschaft lenken.

02

Hunde müssen an der Leine geführt werden und dürfen die Wege nicht verlassen. Beim Gassigehen muss der Hundekot entfernt werden, damit die Natur und andere Besucher nicht durch die Exkremente belästigt werden. Hundekot  und  -urin stellen auch ein gesundheitliches Risiko für Mensch und Tier dar.

03

Ernte wild wachsende Lebensmittel wie Beeren, Blätter, Obst, Nüsse, Kräuter, Wildgemüse und Wildsalate. Aber nur solche, die Du ganz sicher erkennst: Pflücken und Sammeln in eigener Verantwortung! 

Und nicht zu gewerblichen Zwecken.

04

Bitte ernte nur so viel, wie Du selbst bald essen oder verarbeiten kannst (haushaltsübliche Mengen). Es gilt die sogenannte "Handstrauß-Regel", damit für möglichst Viele genug da ist.

05

Wenn Du Blätter von Wildstauden erntest, nimm bitte nie mehr als 1/3 einer Pflanze. Denn nur so können Wildstauden weiter wachsen.

06

Geerntet wird von Hand oder mit geeignetem Werkzeugen, um Schäden an den Pflanzen zu vermeiden.

07

Es kann Sein, dass Wildtiere hier unterwegs sind, deshalb empfehlen wir, das Sammelgut vor dem Verzehr zu waschen.

08

Eltern haften für ihre Kinder

Förderung im Rahmen der Richtlinie REACT-EU "Förderprogramm Grüne Infrastruktur"

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